Sonntag, 27. Januar 2008

Eintragung Grundschuld / Vormerkung

Die Eintragung der Grundschuld und der Auflassungsvormerkung kann erst erfolgen, wenn ein Erbschein der Verkäufer korrigiert eingereicht ist und eine Grundbuchbereinigung beantragt ist.

Leider hatte der Notar diese Themen nicht rechtzeitig beachtet und nun kommt es zu einer Verzögerung. Da die Bank erst dann weiter auszahlt wenn die Grunschuld eingetragen ist, kann es zu Problemen bei der Bezahlung der Baufirma kommen. Wir hoffen, dass die erforderlichen Eintragungen noch alle rechtzeitig erfolgen damit wir diesem Problem aus dem Weg gehen können.

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