Sonntag, 8. März 2009

Antrag auf Baumfällung gestellt

Beim örtlichen Grünflächenamt haben wir für unserer zwei Bäume (Kiefer, Birke) einen Baumfällantrag gestellt. Die Baumschutzsatzung von Teltow stellt Bäume ab einen Stammumfang von 30cm, gemessen in einer Höhe von 1,30m, unter Baumschutz. Im Zeitraum vom 15.03 - 15.9 sind Fällung verboten (oder nur mit Aussnahmegenehmigung erlaubt). Es gibt auch noch ein besonderes Merkblatt für den Antrag.

Aufgrund des Umfanges unserer Bäume müssen wohl 6 Ersatzpflanzungen eingeplant werden. Wobei nur ein oder zwei Bäume auf dem Grundstück sinnvoll unterzubringen sind. Die restlichen Ersatzpflanzungen wollen wir wenn möglich über Ausgleichzahlungen regeln.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Autor LUIGI hat gesagt…

Ja die Fällgenehmigung haben wir nach ca. 6 Monaten für beide Bäume von der Stadt erhalten.