Fällgenehmigung eingetroffen
Die im Februar beantragte Fällung von zwei Bäumen, ist nun vom zuständigen Amt genehmigt worden. Auflage ist die Fällung außerhalb des Zeitraumes vom 15.3 bis 15.09 und die Pflanzung von jeweils einem neuen Baum je zu fällenden Baum. Der Antrag ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 44 EUR verbunden.
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