Das Bauamt hat jetzt die Auflage für die Baustellenzufahrt gemacht.
Gemäß § 18(4) BbgStG sind Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen, so dass folgende Bedingungen erforderlich sind:
1. Die Baustellenzufahrt ist mit Asphaltbeton auf textiler Unterlage zu errichten.
2. Sie ist so zu errichten, dass im Straßenkörper und seinen Nebenanlagen befindliche techn. Einrichtungen, weder beschädigt noch zerstört werden können.
Alle nach der Beendigung des Bauvorhabens auch im Umfeld festzustellenden Schäden werden Ihnen zugerechnet, soweit Sie nicht nachweisen können, dass diese schon vor Beginn des Vorhabens vorhanden waren.
Die Beweislast liegt beim Bauherrn.
Der Bescheid kostet 15 EUR. Die Baufirma macht ein Angebot und mal sehen ob wir auch noch ein Angebot einer örtlichen Firma bekommen.
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