Mittwoch, 5. März 2008

Vertragserfüllungs- / Fertigstellungsbürschaft

BauUnion hat uns heute die Fertigstellungsbürgschaft in Höhe von rd. 10% des Gesamtbauwertes zugeschickt. Der Bürge ist eine Versicherung.

Hier ein Kommentar zum Thema aus dem Web:
"Eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder auch oft Fertigstellungsbürgschaft bezeichnet soll Sie in erster Linie vor den Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmers schützen. Sie können darauf zurückgreifen, wenn die Arbeiten nicht fertig gestellt werden können.
Im Rahmen des Bauvertrages haftet bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft der Bürge (In der Regel eine Bank oder Versicherung) für die notwendige Sicherheit.

Allein die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt unserer Meinung nach noch keine zuverlässige Sicherung dar. Da die Bauarbeiten nun von einem anderen Bauunternehmen fertig gestellt werden müssten, werden die Konditionen der Restarbeiten nicht mit denen vergleichbar sein, die Sie mit dem insolventen Bauunternehmer ausgehandelt haben.

Aus diesem Grunde beinhalten unsere Bauverträge grundsätzlich nachschüssige Zahlung, entsprechend Baufortschritt. "


In unserem Bauvertrag ist die Zahlung auch nach Leistungserbringung vereinbart. Eine Überzahlung ist aufgrund der pauschalen von Hundert Regelung (Bauträgervertragsgesetz
) nicht immer zu vermeiden. Somit deckt die Bürgschaft dieses Risiko aus Überzahlung und die Kostensteigerung bei Weiterführung der Baumaßnahmen durch Insolvenz der Baufirma ab.

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