Mittwoch, 5. März 2008

Fälligkeitsvoraussetzung für Grundbuchvollzug

Das Amtsgericht hat nun den erforderlichen korrigierten Erbschein zugestellt. Die Verkäufer haben auch den offenen Antrag auf Grundbuchberichtigung gestellt. Somit sind jetzt - gerade noch rechtzeitig - alle Fälligkeitsvoraussetzungen für die Umschreibung des Eigentums und Eintragung der Grundschuld vorhanden. Die Bank besteht natürlich auf die Absicherung durch Eintragung einer Grundschuld vor Auszahlung der Finanzierungsmittel. Der Notar wird der Bank das Eintreten der Fälligkeitvoraussetzung bestätigen damit die Zahlungen erfolgen können.

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